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Es tauchen im Bereich der Privaten Krankenversicherung immer wieder Fragen auf. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Begriffe...
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Wir haben Ihnen hier einige Abkürz-ungen im Bereich Private Krankenver-sicherungen zusammengefasst um sich zu Recht zu finden. PKV
Kündigung und Wechsel in der PKV
Bei einer Kündigung unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordent-lichen Kündigung. Kündigen kann sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Kündigung durch den Versicherungsnehmer
Ordentliche KündigungAußerordentliche Kündigung
Bei der ordentlichen Kündigung kann der Versicherungsnehmer mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen. Bei einer Vertragslaufzeit, kann der Versicherungsnehmer am Ende dieser Vertragslaufzeit ebenfalls ordentlich kündigen. Außerordentlich kündigen kann man dann, wenn man wieder versicherungspflichtig werden sollte, dass heißt, man muss wieder in die gesetzliche Versicherung. Ebenfalls besteht das Recht auf eine außerordentliche Kündigung wenn der Versicherer bestimmte Leistungen kürzt, oder die Prämien erhöht werden.
Kündigen Sie schriftlichRücknahme der Kündigung
Eine Kündigung muss immer schriftlich bei dem Versicherer eingereicht werden.
Kündigung und Wechsel in der Privaten KrankenversicherungAußerdem muss sie von dem Versicherungsnehmer selber erfolgen, oder von einer be-vollmächtigen Person, die das Recht hat die Versicher-ung zu kündigen.
Möchte der Versicherungsnehmer seine Kündigung wieder zurückziehen, kann er dies tun. Allerdings muss die Kündigungsrücknahme erfolgt sein, bevor der Zeitpunkt der Kündigung wirksam wird. Der Versicherer kann nun entscheiden, im Rahmen der Vertragsfreiheit, ob er die Kündigungsrücknahme akzeptiert oder nicht.
Kündigung durch den Versicherer...
Ordentliche oder AußerordentlicheVersicherungsschutz im Alter
Genauso wie der Versicherungsnehmer, hat aber auch der Versicherer die Möglichkeit ordentlich oder außerordentlich zu kündigen. Bei der ordentlichen Kündigung muss der Versicherer die gleichen Bedingungen einhalten wie der Versicherungsnehmer. Der Versicherer hat die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Zahlungen nicht einhält. Außerdem kann der Versicherer den Vertrag anfechten, falls der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nicht einhält.Besitzt man als Versicherungsnehmer jedoch eine Vollversicherung oder ist schon länger als drei Jahre bei der Versicherung versichert, verzichtet der Versicherer auf eine ordentliche Kündigung.
Kündigung und Wechsel in der Privaten KrankenversicherungDies soll zur Folge haben, daß gerade ältere Menschen nicht um ihren Versicherungsschutz bangen müssen, auch bei Er-krankungen.
Kündigung u. Wechsel in der gesetzlichen Krankenkasse
Wechsel in eine andere KrankenkasseWechsel ind die PKV
Wer als gesetzlich Versicherter in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte, sollte sich dies gut überlegen. Zwar locken einige Versicherer mit günstigeren Tarifen, jedoch haben die letzten Jahre gezeigt, dass sich auch die günstigeren Krankenkassen dem Durchschnitt der anderen GKV im Laufe der Jahre wieder anpassen müssen.Hat man als Versicherter die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln, kann dies sich jedoch unter Umständen lohnen. Gerade für Singles und Ehepaare ohne Kinder ist der Wechsel in die PKV lohnenswert.
Optimal ist eine private Zusatzversicherung
Um als gesetzlich Versicherter trotzdem optimal abgesichert zu sein, lohnt sich eine private Zusatzversicherung. Gerade für junge Menschen bietet die private Versicherung günstige Tarife an.